WBV „Welse“ • Körperschaft des öffentlichen Rechts
Der Wasser- und Bodenverband „Welse“
Verwaltung des Verbandes im Schwedter Ortsteil Passow
Passow
Schwedter Chaussee 31
16303 Schwedt/Oder
Tel-Nr.: 033336/675-5
Fax-Nr.: 033336/675-48
verwaltung@wbv-welse.de
Bauhof des Verbandes in Schwedt/Oder
Neuer Hafen 3
16303 Schwedt/Oder
Tel-Nr.: 03332/8334201
bauhof@wbv-welse.de
Der Wasser- und Bodenverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, Arbeitsgrundlage bildet die Satzung des Verbandes.
Sie finden die Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ in diesen PDF-Dateien:
– Neufassung der Satzung veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg 03_21 vom 27.01.2021
– Die 1. Änd. der Neufassung der Satzung veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg 36_22 vom 14.09.2022
– Die 2. Änd. der Neufassung der Satzung veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg 04_24 vom 31.01.2024
Sie finden das Mitgliederverzeichnis des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ in diesen PDF-Dateien:
– Mitgliederverzeichnis im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 11 vom 27.03.2019,
– 1. Änderung des Mitgliederverzeichnisses im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 5 vom 10.02.2021,
– 2. Änderung des Mitgliederverzeichnisses zum 01.01.2022 im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 50 vom 22.12.2021,
– 3. Änderung des Mitgliederverzeichnisses zum 26.04.2022 im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 19 vom 18.04.2022,
– 4. Änderung des Mitgliederverzeichnisses zum 01.01.2023 im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 7 vom 22.02.2023,
– 5. Änderung des Mitgliederverzeichnisses zum 01.01.2024 im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 48 vom 06.12.2023.
Unser Verband hat derzeit 48 Mitglieder. Das Verbandsgebiet umfasst das Einzugsgebiet der Oder von der Grenze Mecklenburg-Vorpommern bis nach Oderberg und Joachimsthal und erstreckt sich mit einer Größe von ca. 130.400 ha über die Landkreise Uckermark, Barnim und Märkisch-Oderland.
Der Verband ist verantwortlich für
• ca. 210 km Gewässer I. Ordnung
• ca. 1.400 km Gewässer II. Ordnung
• 7 Schöpfwerke und 285 Staubauwerke im Rahmen der Gewässerunterhaltungspflicht
• ca. 100 km Deiche
• ca. 22 km Deichrandgräben
• 6 Schöpfwerke im Auftrag des Landes Brandenburg
• 20 Ein- und Auslaufbauwerke I. Ordnung
Das Verbandsgebiet ist in zwei Bereiche, mit insgesamt vier Unterhaltungsgebieten eingeteilt
Übersichtskarte
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Bereich 1 – verantwortlich Herr Silvio Pohlmann (Verbandsingenieur):
Unterhaltungsgebiet 1 – Nordöstliches Verbandsgebiet
Unterhaltungsgebiet 2 – Südöstliches Verbandsgebiet
Unterhaltungsgebiet 3 – Westliches Verbandsgebiet
Bereich 2 – verantwortlich Herr Christoph Schulz (Verbandsingenieur):
Unterhaltungsgebiet 4 – Polder-Nationalpark Unteres Odertal
Die Gewässerunterhaltungsarbeiten des Verbandes sind in einem Unterhaltungsplan festgehalten, der entsprechend des § 78 Absatz 2 des Brandenburger Wassergesetzes mit den örtlich zuständigen Wasser-, Naturschutz-, Landwirtschafts-, Fischerei- und Forstbehörden der Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland und Uckermark sowie dem „Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin“ und dem „Nationalpark Unteres Odertal“ abgestimmt wurde. Die genannten Behörden haben die notwendige Einvernehmens- bzw. Benehmensherstellung erteilt.
Der Unterhaltungsplan wird öffentlich bekannt gemacht.
Zur Feststellung des Zustandes der Verbandsgewässer und -anlagen ist gemäß § 7 der Verbandssatzung einmal im Jahr eine Verbandsschau durchzuführen. Die Verbandsschau ist öffentlich.
Hier der Ablaufplan der Verbandsschau 2024.