Verbandsschau gemäß Verbandssatzung

(1) Zur Feststellung des Zustandes der Verbandsgewässer und -anlagen ist einmal im Jahr eine Verbandsschau durchzuführen. Die Verbandsschau ist öffentlich.

(2) Der Vorstand beauftragt den Geschäftsführer als Schauführer mit der organisatorischen Vorbereitung, Durchführung und Leitung der Verbandsschau.

(3) Die Verbandsschau erfolgt untergliedert nach Schaubezirken. Die Festlegung der Schaubezirke erfolgt durch den Geschäftsführer.

(4) Der Schauführer gibt allen Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung und fertigt über den Verlauf und das Ergebnis der Verbandsschau, jeweils für die einzelnen Schaubezirke, eine Niederschrift an. Die Niederschrift ist durch den Schauführer zu unterzeichnen und in einem Schaubuch zusammenzufassen.

(5) Der Vorstand veranlasst die fachliche Bewertung der Ergebnisse der Gewässerschau und beauftragt den Geschäftsführer die entsprechenden Maßnahmen in die Pläne (Unterhaltungsplan und Wirtschaftsplan) einzuarbeiten.

Hier finden Sie den Ablaufplan der Verbandsschau 2024 sowie eine Karte mit den aktuellen Schaubezirken.